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Inhalt der TÜV/DEKRA-Zertifizierung

Die Malteser in Bayern und Thüringen haben sich als erster Anbieter Deutschlands dem Prüfungsverfahren von TÜV/DEKRA unterzogen und dies erfolgreich bestanden.

Das TÜV/ DEKRA-Zertifizierungsverfahren prüft Unternehmen auf Sicherheit in der Personenbeförderung von Menschen mit Behinderung im Individualund Linienverkehr.

Das Zertifikat „Sicherheit in der Personenbeförderung“ bürgt für Qualität. Die Prüfung für das Zertifikat ist umfassend, streng und gliedert sich in 3 wesentlichen Punkten:

  1. Organisation/Unternehmen Grundlagen, Verfahrensabläufe, Einsatzplanung und Einhaltung rechtlicher Vorschriften im Untenehmen;
  2. Personal Aus- und Weiterbildung, zielgerichtete Qualifizierung der Kraftfahrer – Gewährleistung und Einhaltung der Sozialvorschriften und der einschlägigen Gesetze, Maßnahmen und Aus wertung von Mängeln;
  3. Fahrzeuge Kontrolle der technischen Sicherheit, der Wartung und Instandsetzung des eingesetzten Fahrzeugpools, der Maßnahmen zur Überwachung der gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungspflichten, der Handhabung festgestellter Mängel am Fahrzeug

Michael Bauer (Leiter Fahrdienst), Wolf-Dietrich Graf von Hundt (Landesbeauftragte des Malteser Hilfsdienstes in Bayern), Thomas Kleinert (Regionalgeschäftsführer der Malteser in Bayern/Thüringen), Wilhelm Oberfranz (Niederlassungsleiters der DEKRA Automobil GmbH München), Manfred
Hölzlein (Präsident des Verbands der bayerischen Bezirke) und Andreas Trabert (Niederlassungsleiter der Dekra in Gotha).

Unter anderem werden z.B. geprüft:

  • allgemeine Betriebsdaten
  • Einsatzplan, Vertretungsregelung
  • fest angestellte Fahrer/Aushilfsfahrer, Nachunternehmer
  • Anzahl der Fahrzeuge
  • Betriebsvereinbarungen zu Arbeitszeitregelungen
  • Fahrtenschreiberauswertung
  • Angaben über Sub- oder Tochterunternehmen 
  • Personenbeförderungsnachweise 
  • Fahrerlaubnisverzeichnis/Verlängerungskontrolle
  • Arbeitsnachweise des Arbeitssicherheitsausschusses 
  • Betriebsanweisung hinsichtlich Sicherheit 
  • Schulungsprotokolle und Schulungsnachweise für 
  • Fahrer-Sicherheitsschulung 
  • Erste-Hilfe-Ausbildung 
  • Unterweisungen zur Unfallverhütung
  • Unfallstatistik 
  • Unfallmeldungen
  • berufsgenossenschaftliche Kontrollmeldungen 
  • Alter und Typ der eingesetzten Fahrzeuge 
  • Planung und Protokolle über Hauptuntersuchungen (§29 StVZO u. §41f BOKraft) Sicherheitsprüfungen, Wartungen und Wartungsintervalle 
  • Fahrzeugalter 
  • Fahrzeugausrüstung

Um die Verkehrssicherheit bei der Personenbeförderung aktiv zu gestalten, existiert bei den Maltesern ein Arbeitskreis für Verkehrssicherheit. Im Bereich der Arbeitssicherheit werden die Malteser seit Jahren von externer Seite betreut. Zudem achten Sicherheitsfachkräfte darauf, dass die Richtlinien der Berufsgenossenschaften und der Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden.




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