Interview zum DEKRA-/TÜV-Zertifikat „Sicherheit in der Personenbeförderung“ mit dem DEKRA-Auditor und KfZ-Sachverständigen Bert Dübner
Der Fahrdienst für behinderte und betreuungsbedürftige Menschen ist ein Kerndienst der Malteser. Im Jahr 2008 erhielt er als erstes Unternehmen das Qualitätssiegel „Sicherheit in der Personenbeförderung“, das von TÜV und DEKRA verliehen wird. Für die regelmäßige Überprüfung der Malteser im Auftrag der DEKRA ist deutschlandweit der KfZ-Sachverständige Bert Dübner verantwortlich. Im April 2011 führte er Wiederholungsprüfungen in den Dienststellen in Erding, Mühldorf und Bad Reichenhall durch. In einem Interview nahm er zu einigen Fragen rund um das Zertifikat Stellung.
Welche Bereiche werden für das Zertifikat geprüft?
Die Prüfung besteht aus drei Teilbereichen: Der erste betrifft die Unternehmens-führung und Organisation der Fahrdienste. Der zweite Teilbereich betrifft die Kraftfahrer, ihre Qualifikation und Weiterbildung. Der dritte Teilbereich betrifft die Fahrzeugtechnik, Wartung / Instandsetzung und Ausstattung der Fahrzeuge.
Wie oft werden die Überprüfungen durchgeführt?
Bei der Erstvergabe hat das Zertifikat eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren, wobei sich das Unternehmen jährlich einer Rezertifizierung unterziehen muss. Für eine Vergabe des Zertifikats müssen in jedem Bereich alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt und darüber hinaus in jedem Teilbereich jeweils mindestens 70 Prozent der möglichen Gesamtpunktzahl erreicht sein.
Bei den Maltesern, wie auch bei anderen komplexen Unternehmen mit einheitlichen Standards, wird jedes Jahr eine begrenzte Zahl der Dienststellen im Rahmen des Matrix-Verfahrens stellvertretend überprüft. Dabei werden in der Regel maximal einen Monat vorher die zu prüfenden Dienststellen für die Re-zertifizierungen bekanntgegeben. Wenn dabei eine Malteser Dienststelle „versagt“, ist das Zertifikat für die eine Region, beispielsweise Bayern-Thüringen, in Frage gestellt.
Wo liegt der Unterschied zu einer ISO-Zertifizierung?
Unser Zertifikatsverfahren ist nicht mit einer ISO-Zertifizierung im herkömmlichen Sinne vergleichbar. Während bei der ISO-Zertifizierung sich ein Unternehmen selbst die zu prüfenden Punkte in Form von eigenen Qualitätskriterien vorgibt, werden die Prüfkriterien für das Zertifikat „Sicherheit in der Personenbeförderung“ durch ein externes Gremium mit Vertretern der TÜVs der einzelnen Bundesländer und der DEKRA festgelegt. Jedes Unternehmen, das sich diesem Verfahren unterzieht, muss sich den gleichen Vorgaben stellen.
Wird das Zertifizierungsverfahren von TÜV und DEKRA weiterentwickelt?
Das Zertifizierungsverfahren wäre eigentlich sinnlos, wenn wir immer auf dem gleichen Stand bleiben würden. Schafft der Gesetzgeber neue Vorgaben, dann werden diese in den Kriterienkatalog aufgenommen. Außerdem treffen sich Ver-treter von TÜV und DEKRA mindestens ein bis zwei Mal im Jahr, um auf der Grundlage der Erfahrungen aus den Audits die Prüfpunkte des Kriterienkatalog aktuell zu überarbeiten.
Welche Rolle spielt die Zertifizierung bei der Vergabe von Aufträgen durch Kostenträger?
In Bayern und Thüringen hat ein zertifiziertes Unternehmen bei Ausschreibungen im Bereich der Behindertenbeförderung keine Sonderstellung. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern muss inzwischen bei vielen Ausschreibungen die Qualität nachgewiesen werden, um überhaupt an der Ausschreibung teilnehmen zu können, beispielsweise durch unser Zertifikat „Sicherheit in der Personenbeförderung“ oder durch eine ISO-Zertifizierung
Auch in früheren Jahren haben sämtliche Ausschreibungen in irgendeiner Weise ein Qualitätskriterium beinhaltet. Bei Vergabe wurde jedoch der billigste Anbieter genommen, meist ohne zu überprüfen, ob dieser auch tatsächlich die gestellten Anforderungen umsetzt.
Heute weiß die ausschreibende Stelle, dass die Unternehmen, die sich an der Ausschreibung beteiligen, einen Grundstock an Qualitätsvorgaben erfüllen, der auf den gesetzlichen Grundlagen beruht. Das Ziel des Zertifikates ist es die Spreu vom Weizen zu trennen: Diejenigen, die auf Kosten von Qualität, Technik, Sicherheit der Fahrgäste zu ganz niedrigen Preise fahren wollen, sollen dazu verpflichtet werden, ebenfalls den gesetzlich geforderten Mindeststandards und Vorgaben einzuhalten.
Welchen konkreten Nutzen haben die Fahrgäste von der Zertifizierung der Malteser?
Allein die DIN-gerechte Ausstattung der Fahrzeuge bringt einen erheblichen Sicherheitsvorteil. Darüber hinaus ist für die Fahrgäste das Wichtigste, dass der Mitarbeiter, der ihn befördert, weiß was er tut und in der Handhabung der behindertengerechten Fahrzeugausstattung und den gesetzlichen Vorgaben auch geschult ist. Das Ziel ist es, die Beförderung von Menschen mit Behinderung oder in der Mobilität eingeschränkten Personen hinsichtlich der Sicherheit der von Nichtbehinderten gleichzustellen. Anfangs war hier eine riesengroße Kluft, denn sowohl bei Einrichtungen, die die Behindertenbeförderung in eigener Regie durchführen, als auch in der gewerblichen Personenbeförderung wurden geltende Vorschriften nicht umgesetzt oder berücksichtigt. Das war auch einmal bei den Maltesern der Fall, gehört aber Gott sei Dank bundesweit der Vergangenheit an. Das ist ein Qualitätsvorsprung, den manch anderer Betrieb erst noch erreichen muss.
Lesen Sie hier auch unser Interview mit Michael Bauer, Leiter Fahrdienst der Malteser in Bayern und Thüringen.
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